
FAQ zur Grundsteuer
FAQ GRUNDSTEUERREFORM
Die wichtigsten Fragen
zur Grundsteuerreform
Das Finanzamt hat Sie angeschrieben eine Feststellungerklärung abzugeben. Um Ihnen das Ausfüllen der Erklärung zu erleichtern, haben wir für Sie die häufigsten Fragen zusammengestellt.

Forstsetzung Frage 6
5. Abweichender Entwicklungsstand: Handelt es sich beim Grundstück um Bauerwartungsland oder Rohbauland ist zusätzlich in Zeile 5 dies anzugeben.
6. Grundstücksnutzung:
- Ist das Grundstück bebaut und wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, ist ein Eintrag in Zeile 6 mit einer „1“ (für Ja) notwendig.
- Ist dies nicht der Fall, muss anhand der Wohn-/ und Nutzflächenberechnung ermittelt werden, ob der Anteil der Wohnnutzung an der Gesamtfläche mehr als 50% beträgt.
7. Wohnungs-/Teileigentum: Handelt es sich um ein Grundstück, welches unter Wohnungs- und Teileigentum fällt, muss in Zeile 7 ein Datum eingegeben werden.
8. Erbbaurecht:
- Handelt es sich bei dem Grundstück um ein Erbbaurecht, so muss dies durch den Eintrag einer „1“ (für Ja) in Zeile 8 bestätigt werden. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist im Falle eines Erbbaurechts von der bzw. dem Erbbauberechtigten abzugeben. Den Grundstückseigentümer können Sie Ihrer letzten Rechnung 2021 entnehmen. In Zeile 9 bis 14 muss außerdem der Name und die Anschrift der bzw. des Erbbauverpflichteten eingetragen werden.
- Handelt es sich um ein Grundstück, welches unter Wohnungs-und Teilerbbaurecht fällt, müssen die Zeilen 7 bis 14 ausgefüllt werden.