Zu einer positiven und offenen Organisationskultur gehört die Einhaltung gesetzlicher und organisationsinterner Regeln. Durch Ihren Hinweis geben Sie uns die Möglichkeit, schnell auf Missstände zu reagieren, Schäden für Personen, Finanzen und Reputation abzuwenden und interne Prozesse zu verbessern.
Ja, Hinweise können auch anonym abgeben werden. Die hinweisgebende Person entscheidet selbst, ob sie anonym bleiben oder ihre Identität bewusst mitteilen möchte.
Die Kontaktaufnahme kann persönlich (im Wege einer physischen Zusammenkunft), schriftlich, per Telefon, per E-Mail oder online über das Kontaktformular erfolgen.
Es können Rechts- und Regelverstöße (Complianceverstöße) gemeldet werden. Die vertrauliche Meldung kann Hinweise und begründete Verdachtsmomente zu tatsächlichen oder potenziellen Verstößen, die entweder bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, betreffen.
Hat der Hinweis nach Beurteilung durch die Ombudsperson Relevanz, kann der Hinweis offen oder anonymisiert (je nach Wunsch der hinweisgebenden Person) an die zuständige Stelle in der Organisation weitergegeben und bearbeitet werden. Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes wahrt die Meldestelle die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.
Compliance & Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Unser Handeln
Compliance bedeutet für die Stiftung Schönau: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, unternehmensinterner Richtlinien, ethischer Grundsätze sowie selbstverordneter Wertvorstellungen zum Schutz der Stiftung und des uns anvertrauten Vermögens. Wir ermutigen alle Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schäden zu vermeiden. Wenn Sie den Verdacht haben bzw. auf Rechtsverstöße oder Fehlverhalten aufmerksam wurden, melden Sie dies bitte umgehend.
Richtigkeit der Angaben
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Meldung wirksam abgeben
Damit Ihre Meldung bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo? Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Falls Sie anonym bleiben möchten, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Ombudsleute.
Kontakt
Buchert Jacob Partner Rechtsanwälte
Kaiserstraße 22
60311 Frankfurt am Main
E-Mail: dr-jacob@dr-buchert.de
Telefon: 069 710 33 330
Mobil: 0170 216 0 160
Fax: 069 710 34 444