Ihre Wohnträume
ERBBAURECHTMit wenig Eigenkapital
zum Eigenheim
Der Traum von den eigenen vier Wänden lässt sich dank Erbbaurecht leichter erfüllen. Es ist ein geringeres Eigenkapital nötig. Die Anschaffungskosten für das Grundstück entfallen.
Beim Erbbaurecht werden das Eigentum am Grundstück und das Eigentum an dem darauf stehenden Gebäude getrennt: Der Erbbaurechtsgeber1 bleibt Eigentümer1 des Grundstücks und erhält für die Nutzung des Grundstücks einen Erbbauzins. Der Erbbaurechtsnehmer1 erhält das Recht, auf diesem Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Er ist Eigentümer1 dieser Immobilie.
Eine anschauliche Erklärung bietet auch das Video Erbbaurecht – einfach erklärt!
VorteileWeshalb
es sich für Sie lohnt
Eigene Immobilie
Ob Haus, Wohnung oder Gewerberäume:
Sie sind Eigentümer1 einer Immobilie, die Sie selbst nutzen, vermieten, vererben oder verkaufen können.
In vielen Pflichten und Rechten sind Sie einem Grundstückseigentümer1 gleichgestellt, obwohl Ihnen das Grundstück nicht gehört.Liquidität
Sie schonen Ihre Liquidität: Der Kaufpreis für das Bauland entfällt. Sie entrichten für das Grundstück lediglich eine jährliche Miete, den Erbbauzins. Das reduziert gerade zu Beginn der Baufinanzierung die aktuelle Belastung erheblich.
Die verfügbaren Mittel können Sie in die Immobilie investieren.Sicherheit
Hohe Planungssicherheit: Die Laufzeit unserer Verträge beträgt in der Regel 99 Jahre und bietet Ihnen einen verlässlichen Planungshorizont über mehrere Generationen.
Der Vertrag kann beliebig oft verlängert werden.
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einen freien Bauplatz?
Hier veröffentlichen wir unsere aktuell verfügbaren Bauplätze. Diese vergeben wir alle im Erbbaurecht.
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