Kirchenräume
BaupflichtenHistorisches
Erbe
Teil des Stiftungszwecks sind die Baupflichten der Stiftung Schönau. Hinter dem Begriff „Baupflicht“ verbirgt sich die historische Verpflichtung, bestimmte Pfarrhäuser und Kirchen oder bestimmte Bauteile zu renovieren, instand zu halten, zu modernisieren oder wiederaufzubauen.
In unserer direkten Baupflicht stehen 126 Gebäude in Baden.
Davon sind 34 Pfarrhäuser denkmalgeschützt.
Das sind rund 12 % der Kirchen in der Evangelischen Landeskirche in Baden.
Beträgt das durchschnittliche Alter der Kirchen in unserer Baupflicht.
Als Stiftung sorgen wir dafür, dass diese Kirchen und Pfarrhäuser regelmäßig instandgesetzt und saniert werden. Unser Kostenanteil beträgt zwischen 65% und 100%. Er berechnet sich für jedes Gebäude nach einer historischen Beschreibung, die meist aus dem 19. Jahrhundert stammt. In vielen Fällen übernehmen wir bei der Renovierung von Kirchen zusätzlich die Kosten für Heizung, Beleuchtung und Beschallung. Damit unterstützt die Stiftung Schönau direkt den fortwährenden und notwendigen „Wandel vor Ort“.
A – Z GebäudeGebäude in
unserer Baupflicht
Die Kirchen und Pfarrhäuser sind nach Orten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
ÜBERSICHT
Kirchen in unserer
direkten Baupflicht
Sie betreuen ein Gebäude, zu dem wir eine Baupflicht haben?
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Baupflicht bei der Stiftung Schönau.
Für die schnellere und leichtere Abwicklung Ihrer Baupflicht-Themen stehen Ihnen unsere Formblätter und Vorlagen zur Verfügung.