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FAQ Vermietung
Die Stiftung Schönau bietet Wohnraum in den badischen Großstädten Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Freiburg und dem dazugehörigen Umland an.
Alle unsere aktuell freistehenden Wohnungen finden Sie auf unserer Website. Diese Liste aktualisieren wir jeden Freitag.
Voraussetzung ist Ihre Bewerbung für eine unserer freien Wohnungen.
Nach eingegangener Bewerbung kontaktieren wir Sie für einen Besichtigungstermin. Gefällt Ihnen die Wohnung bitten wir um die Mieterselbstauskunft und führen eine Schufa-Abfrage durch. Besteht von beiden Seiten weiterhin Interesse für den Vertragsabschluss, benötigen wir noch einen Einkommens- und Identitätsnachweis von Ihnen. Mit der beidseitigen Unterzeichnung des Mietvertrages kommt das Vertragsverhältnis zustande.
Ihre Miete wird in der Regel anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete berechnet, d.h. Ihre Wohnung wird mit anderen Wohnungen ähnlicher Lage, Ausstattung und Größe preislich verglichen.
Ist ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden, werden die hierfür benötigten Daten alle zwei Jahre angepasst und alle vier Jahre vom Gutachterausschuss der jeweiligen Gemeinde erneuert.Ihre Miete setzt sich aus der Kaltmiete, welche für den Wohnraum/Stellplatz fällig wird, und den Betriebskosten, welche sich u.A. nach Ihrem individuellen Verbrauch richten, zusammen (Warmmiete).
Zusätzlich kann in Objekten, welche mit Küche vermietet werden, eine Nutzungsgebühr anfallen. Der Mietzins für Stellplatz oder Garage wird separat berechnet.Unsere Mieterhöhungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 558 bis 560 BGB). Da die Miete i.d.R anhand des qualifizierten Mietspiegels berechnet wird, dürfen wir diese grundsätzlich anpassen, sobald dieser angepasst oder neu veröffentlicht wird. Dies geschieht i.d.R. alle zwei Jahre.
Allerdings dürfen wir das Mieterhöhungsverlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung, bzw. seit Vertragsbeginn, geltend machen (Jahressperrfrist). Das bedeutet, die Miete muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit fünfzehn Monaten unverändert sein.Sobald das bestehende Vertragsverhältnis aufgelöst ist und in der Wohnung keine Mängel mehr bestehen, lösen wir Ihr Kautionskonto auf und zahlen Ihnen den Betrag zurück. Dieser Prozess kann allerdings einige Tage beanspruchen.
Betriebskosten sind laut §1 BetrKV (Betriebskostenverordnung) Kosten, die dem oder der Eigentümer*in durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, Nebengebäudes, Anlagen und Einrichtungen laufend entstehen. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Müllabfuhr, die Wasserversorgung, die Hausreinigung, der Allgemeinstrom, die Grundsteuer, etc.
Die Frist für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Demnach muss diese bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen. Bei der Stiftung Schönau ist der Abrechnungszeitraum identisch mit dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.).
Sofern ein SEPA Lastschrift Mandat vorhanden ist, wird das Guthaben nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist ausbezahlt. Bei Überweisenden fordern wir, sofern nicht vorhanden, die Bankverbindung an.
Der jeweilige Umlageschlüssel ist im Mietvertrag geregelt. Dieser legt fest, wie die Betriebskosten umgelegt werden. Das kann nach Verbrauch, nach Wohnfläche, Personenanzahl oder nach Wohneinheit sein.
Sie benötigen immer eine Zustimmung. Die Zustimmung kann unter Auflagen erfolgen (Kostentragung, Rückbaupflicht bei Auszug).
Die Haltung von Kleintieren wie beispielsweise Fischen und Vögeln ist im Mietvertrag geregelt. Möchten Sie jedoch beispielsweise einen Hund halten, müssen Sie dies vorher beantragen.
Eine Untervermietung muss vom Vermieter genehmigt werden.
Wir bitten Sie bei Streitigkeiten immer erst das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn oder Ihrer Nachbarin zu suchen.
Sollte das Gespräch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, wenden Sie sich an uns. Wir raten Ihnen dazu vorab ein Lärmprotokoll zu führen und uns dieses zukommen zu lassen. Anschließend setzen wir uns mit Ihrem Nachbarn in Verbindung.Bitte melden Sie uns alle Schäden. Gerne können Sie dies auch online melden.
Telefonisch erreichen Sie uns (Ausgenommen Feiertage und Brückentage):
Montag-Donnerstag 9-16 Uhr
Freitag 9-12 Uhr
unter 06221 9109 333Zur Kündigung des Mietvertrages reicht ein einfaches Schreiben an uns.
Die Kündigungsfrist ist dem Mietvertrag zu entnehmen. Der Eingang muss spätestens bis zum 3. Werktag des Monats erfolgen.
Die Vorbesichtigung findet mit einem unserer technischen Mitarbeiter1 statt. Eventuelle Mängel werden in einem Protokoll festgehalten. Diese Mängel sind bis zur Endabnahme zu beseitigen.
Bei der Endabnahme findet die letzte Begehung der Wohnung statt. Es werden alle in der Vorbesichtigung registrierten Mängel und der allgemeine Wohnungszustand überprüft.
Zudem geben Sie alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel an uns zurück.
Alle zur Wohnung gehörenden Zählerstände werden aufgenommen.Falls bei der Endabnahme noch Mängel bestehen, ziehen wir Ihnen die Kosten der Beseitigung von Ihrer Kaution ab. Die Kaution wird erst ausgezahlt, sofern alle Mängel beseitigt wurden und die endgültigen Kosten feststehen.
Wir haben Informationen zum richtigen Heizen und Lüften in einem Flyer zusammengefasst.
Sofern sich an Ihren Daten etwas ändert, teilen Sie uns dies bitte umgehend über unser Kontaktformular mit. Vielen Dank.