Erbbaurecht

2019: Das Erbbaurecht wird 100 Jahre alt

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Vor fast genau 100 Jahren, am 15.01.1919, trat das deutsche Erbbaurechtsgesetz in Kraft. Schon vor dem Ersten Weltkrieg war der Wohnraum in den Städten knapp. Die Situation verschärfte sich durch Rückkehrer und Flüchtlinge, die nun in die Städte drängten.

In dieser Situation sollte das Erbbaurecht auch Menschen mit wenig Einkommen Wohneigentum ermöglichen und Bodenspekulationen vorbeugen. „Heute ist diese Idee angesichts steigender Mieten und Kaufpreise so aktuell wie selten“, lautet die Einschätzung des Deutschen Erbbaurechtsverbands.

Vor allem für Kommunen wird das Erbbaurecht immer attraktiver. Denn als Erbbaurechtsausgeber können sie Einfluss auf die Bebauung und Verwendung des Erbbaurechts nehmen. Damit schaffen sie für ihre Bürgerinnen und Bürger, die mit steigenden Mieten und Kaufpreisen zu kämpfen haben, bezahlbaren Wohnraum. Die Trennung zwischen Eigentum am Grundstück und Eigentum auf dem darauf stehenden Gebäude ermöglicht es gerade auch weniger finanzstarken Häuslebauern, in den eigenen vier Wänden zu leben.

Auch auf Bundesebene ist das Thema angekommen. 2016 hat die Regierung die verstärkte Nutzung des Erbbaurechts zum Bestandteil ihres Koalitionsvertrags gemacht. In der Erklärung zum Wohnungsgipfel im September 2018 kündigt die Regierung an, für bundeseigene Grundstücke die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um auch das Erbbaurecht nutzen zu können. Außerdem soll die Expertenkommission „Nachhaltige
Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ bis Sommer 2019 Vorschläge für eine bessere Baulandpolitik erarbeiten. Dabei lotet sie unter anderem das Potenzial des Erbbaurechts für den Bau bezahlbarer Wohnungen aus. „Das Interesse am Erbbaurecht steigt merklich an“, sagt Hans-Christian Biallas. Präsident des Erbbaurechtsverbandes. „Das zeigt: Auch nach 100 Jahren ist es nicht aus der Mode gekommen – ganz im Gegenteil.“

Die Evangelische Stiftung Pflege Schönau (ESPS) verwaltet über 13.000 Erbbaurechte in Baden. Damit ist die ESPS bundesweit die größte kirchliche Ausgeberin von Erbbaurechten und nach der Klosterkammer Hannover die zweitgrößte Institution in diesem Marktsegment überhaupt.

Ingo Strugalla, Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands e. V. und geschäftsführender Vorstand der Stiftung Schönau

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